

Kinderschutzkonzept des JFV Weyhe-Stuhr
1. Ziel des Kinderschutzes
Der JFV Weyhe-Stuhr übernimmt Verantwortung für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen im Verein. Ziel ist es, eine sichere, respektvolle und gewaltfreie Umgebung zu schaffen, in der sich junge Menschen sportlich und persönlich entwickeln können.
2. Verantwortlichkeiten
Der Vorstand benennt:
• einen Kinderschutzbeauftragten aus dem Vorstand,
• eine Ansprechperson für Kinder, Jugendliche, Eltern und Trainer bei Fragen oder Vorfällen zum Kinderschutz.
Die Kontaktdaten werden auf der Vereinswebsite veröffentlicht.
Rainer Dismer (Kinder- & Jugendschutzbeauftragter sowie Teil des Vorstands)
Kontakt: rdismer@web.de
3. Erweitertes Führungszeugnis
Alle Trainer, Betreuer und Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Vereinsfahrten mit Übernachtungen begleiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Personen mit einschlägigen Einträgen oder ohne Vorlage eines erforderlichen Führungszeugnisses dürfen keine Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich ausüben.
4. Verhaltensgrundsätze
Alle Trainer und Betreuer verpflichten sich zu einem respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Insbesondere gilt:
• Keine Form von Gewalt, Diskriminierung oder sexualisiertem Verhalten.
• Die persönliche Grenze jedes Kindes wird respektiert.
• Einzelgespräche finden möglichst in Sicht- oder Hörweite anderer Personen statt.
• Fahrten mit Kindern erfolgen möglichst transparent und nach Absprache mit den Eltern.
• Die Kommunikation erfolgt sachlich und vereinsbezogen.
5. Information und Sensibilisierung
Trainer und Betreuer werden über die Inhalte dieses Kinderschutzkonzeptes informiert. Neue Trainer erhalten das Konzept bei Aufnahme ihrer Tätigkeit.
Eltern und Mitglieder können das Konzept auf der Vereinswebsite einsehen.
6. Vorgehen bei Verdachtsfällen
Bei Verdachtsfällen oder Grenzverletzungen ist unverzüglich die benannte Ansprechperson oder der Kinderschutzbeauftragte zu informieren.
Der Verein geht Hinweisen sorgfältig nach, dokumentiert diese und zieht bei Bedarf externe Fachstellen oder den zuständigen Fußballverband hinzu.
Bis zur Klärung können Schutzmaßnahmen zum Wohl der betroffenen Kinder getroffen werden.
7. Inkrafttreten
Dieses Kinderschutzkonzept wurde vom Vorstand des JFV Weyhe-Stuhr beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.